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Stadt und Recht

Stadt bedeutet auch: Recht und Ordnung! Die neuen Städte versuchten, sich als eigene Rechtsbezirke zu etablieren. Nach dem Vorbild der älteren Bischofsstädte schlossen sich die Bürger zur Stadtgemeinde zusammen. Sie führten ein eigenes Siegel und gaben sich ihr eigenes Recht – alles mit Erlaubnis des Herzogs natürlich!

Das Zusammenleben auf engem Raum musste geregelt werden – Belustigungen wie Glücksspiel wurde ebenso reglementiert wie die Prostitution, das Fluchen wurde streng geahndet. Liberal waren die Bestimmungen für den Handel: Handwerker konnten ihre Produkte auf dem freien Markt anbieten und niemand durfte mehr wegen Geldschulden in den Turm geworfen werden.

Das wichtigste aber: Wer ein Jahr und einen Tag lang in der Stadt wohnte, der war frei. Das heißt: Sein früherer Herr konnte ihn nicht mehr einfach zurückholen. Für diesen mittelalterlichen Rechtsgrundsatz fand man im 19. Jahrhundert eine einprägsame Formulierung: Stadtluft macht frei! Die Nationalsozialisten schätzten diesen Rechtssatz nicht, weil er die liberale Seite der deutschen Stadtgeschichte zu sehr betonte.

Die kommunale Autonomie und ein städtischer Rat als leitendes Gremium – das waren Innovationen des europäischen Mittelalters. Der Rat war zuständig für Bausachen, für die Wasserversorgung, die Stadtfinanzen, die Steuererhebung. Und natürlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung!

Die Ratsfamilien waren Nachkommen der herzoglichen Ministerialen, die sich schon in der Gründerzeit der Städte auf Verwaltung und Finanzen spezialisiert hatten. Überhaupt blieben die Herzöge, als die eigentlichen Stadtherren, sehr präsent in ihren Städten. Vor allem ihre Residenzstädte Landshut, Straubing, Ingolstadt, Burghausen und München, allesamt bestückt mit herzoglichen Schlössern, wuchsen und wurden prächtig ausgebaut.

 

Burgfriedensplan Straubing


Eine mittelalterliche Stadt erkennt man an ihren Mauern, ihren Gebäuden und Plätzen und nicht zuletzt ihren Kirchen. Einfluss hat die Stadt aber bis weit vor ihre Mauern, denn das Stadtrecht gilt auf dem gesamten Gebiet, das rechtlich zur Stadt gehört – also u. U. auch kilometerweit vor der befestigten Stadt.
(aus dem Audioguide zur Bayerischen Landesausstellung 2020)

Stadtrecht Landau

Bürger einer Stadt zu sein bedeutete, Pflichten, aber auch Rechte zu haben. Welche dies genau waren, wurde in Urkunden festgeschrieben und durch die Herzöge mit einem Siegel bestätigt. Die folgenden Ausschnitte stammen aus dem ersten Stadtrecht von Landau an der Isar aus dem Jahre 1304, eingesprochen im Jahr 2020 von Klaus Wolf.



Richtschwert


Recht zu sprechen ist die Aufgabe von Gerichten, damals wie heute. Anders war früher allerdings die Bedeutung von Religion für die Gesetze – und auch die Härte der Strafen, die auch die Todesstrafe umfasste.
(aus dem Audioguide zur Bayerischen Landesausstellung 2020)

Deckelbecher


Die Bürger in den Städten wurden immer selbstbewusster und wollten Wohlstand sowie ihren Machtanspruch auch materiell dokumentieren. Der Deckelbecher aus dem Ingolstädter Ratsschatz ist der anschauliche Beweis dafür.
(aus dem Audioguide zur Bayerischen Landesausstellung 2020)

Städte als Orte der "Freiheit"


Renate Eichmeier / Bayern 2 / 2016

Bayerischer Löwe


Anders als in den Reichsstädten waren die Bürger in den bayerischen Städten dem Herzog unterworfen. Welche Rolle die Wittelsbacher dabei sich selbst zusprachen, wird an dem Löwen aus Kelheim deutlich.
(aus dem Audioguide zur Bayerischen Landesausstellung 2020)

Amberg unter den Wittelsbachern


Anneliese Volpert / Bayern 2 / 1980

Heinrich, Ludwig und Georg der Reiche


Thomas Grasberger / Bayern 2 / 2015

Die Gründung der Universität Ingolstadt 1472


Hartmut Grawe / Bayern 2 / 2011