Das Volkacher Salbuch - Eine illustrierte Rechtsordnung - Vor Gericht

Der Richter bittet die Schöffen um Fragen

Der Fürsprech tritt an die Schranne und bittet den Richter
um einen Schöffen, der das weitere Vorgehen formulieren soll.
Der ausgewählte Schöffe bestimmt,
dass der Kläger den Diebstahl beschwören muss,
wenn der Angeklagte sich nicht selbst bekennt.

[folio 393v]