Das Volkacher Salbuch - Eine illustrierte Rechtsordnung - Vor Gericht

Das Verhör

Der Angeklagte wird an die Gerichtsschranne herangeführt
und der Fürsprech weist ihm die Beweismittel am Boden.
Sowohl zur Anklage als auch zu den Beweisstücken
soll der Angeklagte nun Stellung beziehen.

[folio 395v]