Das Volkacher Salbuch - Eine illustrierte Rechtsordnung - Vor Gericht

Richter und Gerichtsdiener

Der Gerichtsdiener schwört dem Richter
auf dessen Richterstab die Rechtmäßigkeit
der öffentlichen Vorführung des Angeklagten.
Nun kann der Prozess fortgesetzt werden –
von jetzt an in Anwesenheit des Angeklagten.

[folio 395r]