8.0 Europa der Regionen
Seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahre 1957 ist der europäische Integrationsprozeß ständig fortgeschritten. Der im Grundgesetz verankerte Föderalismus hat dabei so manche Veränderung erfahren. Im sogenannten „kooperativen Föderalismus" büßten die Länder Rechte zugunsten des Bundesstaates sowie der europäischen Institutionen ein. Bestreben der Länder ist es daher, auf die Europapolitik des Bundes Einfluß zu nehmen und eigene europäische Initiativen zu ergreifen. Zahlungsmittel -  Zum Vergrößern bitte anklicken (70 KB)
Europas neue Geldscheine
Grundlegend verbesserte sich der Einfluß der Länder 1986 mit der Einheitlichen Europäischen Akte, in der den Ländern wichtige Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Seit 1993 sind diese im Art. 23 des Grundgesetzes festgeschrieben. Zu einer grenzüberschreitenden europäischen Verständigung haben die Länder auch durch Zusammenschlüsse wie die Arge Alp, Alpen-Adria oder die Vielzahl der Euregio-Einrichtungen beigetragen und eine angemessene Rolle spielen können.

Seit 1993 ist der „Ausschuß der Regionen" ein Forum eines europäischen Föderalismus geworden. Wenn auch seine Rechte noch beschränkt und seine Möglichkeiten noch begrenzt sind, so bedeutet er zwar einen schwachen, aber hoffnungsvollen ersten Schritt zu einem „Europa der Regionen", in dem auch die Länder der Bundesrepublik Deutschland eine angemessene Rolle spielen können.
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