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Das Gebiet des heutigen Freistaates Bayern, das die geographische Grundlage für dieses Heft bildet, ist aus zahlreichen Territorien unterschiedlichster Tradition zusammengewachsen. Jedes von ihnen hat seine oft
über Jahrhunderte hinweg gewachsene besondere Prägung. Diese Vielfalt historischer Landschaften kann
in einem Leitfaden nur skizzenhaft dargeboten werden. Beispiele von besonderer Aussagekraft müssen jeweils Typisches aufzeigen; eine durchgängige Geschichte aller bayerischen Stämme oder Territorien ist in diesem Rahmen nicht zu leisten und war auch nicht beabsichtigt.

Zeitlich spannt sich der Bogen von der Frühzeit der Stammesbildung bis zur Nachkriegsgeschichte: ein gewaltiger Zeitraum, der ebenfalls nur in ausgewählten Aspekten und mit gezielter Schwerpunktbildung darzustellen war.

Die Darstellung konzentriert sich auf die politische Geschichte, die in wechselnden Territorien ihren Raum und in unterschiedlichen Herrschaftsformen ihre Gestalt fand. Daß vieles differenzierter, auf die einzelnen Regionen abgestimmt betrachtet werden kann und muß, ist den Verfassern bewußt.

Gleichzeitig aber soll verdeutlicht werden, daß deutsche und europaische Geschichte ohne den Blick auf die Länder und ihre Historie nicht möglich ist. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland besitzen ihre eigene Staatsqualität, die im Falle Bayerns weit in die Vergangenheit zurückreicht: Beim modernen Staatsbayern sind es inzwischen fast 200 Jahre, beim altbayerischen Teil eine im Kern tausendjährige territoriale Kontinuität, der sich auch die Verfassung von 1946 verpflichtet fühlt.

Das historische Bewußtsein von Kontinuität und Wandel, von Veränderung und Tradition in der politischen Geschichte Bayerns zu erhalten und weiterzutragen, ist auch eine wichtige bildungspolitische Aufgabe, der sich die Historiker keineswegs entziehen dürfen, denn gerade in einem künftigen europäischen Haus wird es vom historischen Sinn seiner Bewohner entscheidend abhängen, ob die "Region Bayern" ihren eigenen, frei gestalteten Raum bewohnen darf oder sich als abhängiger "Untermieter" anzupassen hat.

Manfred Treml