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Bayern und seine Territorialstaaten
(12. - 16. Jahrhundert)

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Territorienbildung in Franken
Auf ganz andere Art als in Altbayern vollzog sich die Territorienbildung in Franken und Schwaben. In Franken konnte sich bis zum 12. Jahrhundert keine einheitliche Zentralgewalt entwickeln. Die Geschichte Frankens im Spätmittelalter ist geprägt von den Fürstbistümern (Hochstiften), der Burggrafschaft Nürnberg, den Reichsstädten und den vielen kleinen adeligen und geistlichen Herrschaften.

Das Hochstift Würzburg erreichte die größte Ausdehnung. Sein Territorium, das sich zwischen Spessart und Obermain erstreckte, war jedoch nicht geschlossen, sondern von verschiedenen Herrschaftsgewalten durchsetzt. In der Auseinandersetzung mit den Burggrafen von Nürnberg konnte das Fürstbistum Bamberg nach dem Aussterben der Grafen von Andechs-Meranien einen Teil ihrer Güter erwerben. Es entstand bis zum 15. Jahrhundert ein Territorium, das nur im Bamberger und Forchheimer Raum größere Geschlossenheit aufwies. Das kleinste der geistlichen Territorien blieb das Fürstbistum Eichstätt. Sein Gebiet bestand im wesentlichen aus dem sogenannten Unter- und Oberstift.
Entscheidenden Einfluß auf die Geschichte Frankens im Spätmittelalter hatten die Reichsstadt Nürnberg und die zollernschen Burggrafen von Nürnberg. Die Hohenzollern bildeten seit dem 14. Jahrhundert aus dem Erbe der Grafen von Andechs-Meranien, der Grafen von Abenberg und von Orlamünde das Fürstentum "Ober- und unterhalb des Gebirges" (1398). Mit dem Erwerb der Mark Brandenburg hießen die beiden Fürstentümer Markgrafschaften. Größere Bedeutung erreichten diese unter Markgraf Albrecht Achilles (1440-1486), der Franken unter den Hohenzollern einigen wollte.


Die Burggrafen lagen in ständiger Auseinandersetzung mit der Reichsstadt Nürnberg. Obwohl es der Stadt bereits im 13. Jahrhundert gelang, sich von der burggräflichen Mitregierung zu lösen und sich eine patrizische Reichsverfassung zu geben, konnte sie erst im 15. Jahrhundert ein eigenes reichsstädtisches Territorium bilden. Territorien entwickelten auch andere fränkische Reichsstädte wie Rothenburg, Dinkelsbühl, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim.

Der Reichsgedanke war seit der staufischen Zeit in Franken vorhanden. Lebendig hielten ihn vor allen Dingen die kleineren Territorialherren. Sie schlossen sich zusammen und bildeten die sogenannte "Fränkische Reichsritterschaft". Wie die Reichsstädte sahen sie sich als direkte Untertanen des Kaisers.

Schwäbische Territorien
Auch in Schwaben entstand im 13./14. Jahrhundert eine Reihe von weltlichen und geistlichen Herrschaftsbereichen. So gab es die Grafen Oettingen, Werdenberg, Kirchberg, Montfort, die Herren von Pappenheim, Rechberg und die Herrschaften Staufen, Mindelheim, Schwabegg und Thannhausen. Die wittelsbachischen Herzöge versuchten, ihr Gebiet westlich von Lech und Iller zu erweitern. 1268 bekamen sie schwäbische Teile der Konradinischen Erbschaft. Im 14. Jahrhundert erwarben sie Besitzungen an Donau, Lech und Wertach. Es kam auch zu Auseinandersetzungen mit den Habsburgern, die die Markgrafschaft Burgau erwarben.

Neben den weltlichen Herrschaftsträgern traten das Bistum Augsburg, die Reichsabtei Kempten, die Abteien Ottobeuren und St. Ulrich in Augsburg hervor. Das Hochstift Augsburg und das Fürststift Kempten besaßen um 1450 relativ geschlossene Territorien, die sich zwischen Lech, Wertach und Iller bis ins Gebirge nach Oberstorf erstreckten.


In Schwaben erhielten die Städte im 12. und 13. Jahrhundert reichsstädtische Freiheit. Die Reichsunmittelbarkeit erlangten so Augsburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen und Nördlingen. Heftige Auseinandersetzungen zwischen Reichsstädten und geistlichen Fürstbistümern gab es u.a. zwischen der Reichsstadt Augsburg und dem Bistum Augsburg.

Fränkischer und schwäbischer Raum waren am beginnenden 16. Jahrhundert in unterschiedliche Teilgebiete zersplittert. Neben den Kleinstherrschaften der Reichsritter und Reichsstädte gab es relativ geschlossene Territorien von Adelsgeschlechtern und Fürstbistümern. So konnten sich einerseits partikularistische Tendenzen, andererseits aber auch Reichsbewußtsein entwickeln. Im Gegensatz zum Herzogtum Bayern und zur Oberpfalz, wo nach dem Landshuter Erbfolgekrieg 1506 ein einheitliches Staatsgebilde unter den Wittelsbachern entstand, war die Verbundenheit mit Kaiser und Reich stärker ausgeprägt.

(Otto Helwig)