Das Volkacher Salbuch - Eine illustrierte Rechtsordnung - Bei der Arbeit

Der Müllerlohn

Als Lohn für seine Arbeit erhielt der Müller die "Mitz",
eine von der Stadt oder dem Landesherrn
festgelegte Mahlgebühr:
"Von jedem Malter Korne ein halbe Metze".
Nicht zuletzt deshalb musste der Müller angeliefertes Korn
zuallererst mit geeichten Metzen abmessen!

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Das Messen des Weizens Der Müllerlohn


             
Die Büttner Die Fasseicher Die Schröter Die Ungelter Der Metzger
                        
Der Bäcker Der Ziegler Der Müller Der Tagelöhner