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Der Städtebau linie
Der Städtebau ist verfassungsrechtlich Aufgabe der Kommunen.
Die Oberste Baubehörde gibt dabei allerdings den Gemeinden und Städten Planungs- und Entscheidungshilfen an die Hand, um städtebauliche Zielsetzungen des Freistaats zu vermitteln und die Siedlungsentwicklung in Stadt und Land zu steuern.
Ob bei Straßenausbau, Siedlungsmodellen oder allgemein bei Plänen der Flächennutzung, seit Bestehen der Bundesrepublik trug die Oberste Baubehörde so dazu bei, den bewohnten Teilen Bayerns ein einheitliches Erscheinungsbild zu verleihen.
Durch die dabei landesweit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen kann sie den Gemeinden wertvolle Hilfestellung leisten, ohne deren Selbstständigkeit zu beschneiden.
 
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