6.0 „Verantwortung vor Gott und den Menschen" - Das Bonner Grundgesetz
Am 1. September 1948 trat in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen. Unter den von den Landtagen gewählten 65 Abgeordneten befanden sich auch 6 Mitglieder des Herrenchiemseer Verfassungskonvents. Insbesondere Carlo Schmid als Vorsitzender des Hauptausschusses und Anton Pfeiffer als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion gehörten zu den führenden Köpfen. Zum Präsidenten wurde Konrad Adenauer gewählt.

Den Kern der Diskussionen bestimmten erneut die Probleme von Herrenchiemsee. Umfang und Wirksamkeit des Föderalismus standen wiederum auf dem Prüfstand. Fragen der Kompetenzverteilung, der Finanzhoheit und der Zusammensetzung der Zweiten Kammer spielten eine herausragende Rolle. Aus einem für viele überraschenden Kompromiß zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard und dem Verfassungsexperten der SPD, Adolf Menzel, wurde schließlich eine föderalistische Bundesratslösung geboren, die allerdings die Länderkammer nicht dem Bundestag völlig gleichstellte.

Auch für den Finanzbereich schuf man ein Mischsystem, das die Gesetzgebungshoheit beim Bund ansiedelte und die Ertragshoheit zwischen Bund und Ländern aufteilte. Die Diskussionen über Tragfähigkeit und Gerechtigkeit dieses Systems sind bis heute nicht abgerissen.
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Unterzeichnung des Grundgesetzes durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Ernst Reuter, am 23. Mai 1949.

Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz mit 52 gegen 12 Stimmen angenommen; Bonn erhielt mit 33 gegen 29 Stimmen den Zuschlag als Hauptstadt. Sechs Abgeordnete der CSU stimmten gegen das Grundgesetz; am 19./20. Mai lehnte auch der Bayerische Landtag mehrheitlich dessen Ratifizierung ab.
Dieser Protest gegen die Schwächung föderalistischer Ansprüche hatte dennoch nur symbolische Bedeutung, weil Bayern zugleich die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes anerkannte.

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Am 15. September 1949 wählte der erste Bundestag Konrad Adenauer mit einer Stimme Mehrheit zum ersten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland.

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Antrittsbesuch von Bundeskanzler Konrad Adenauer bei den Hohen Kommissaren auf dem Petersberg (21. September 1949).

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