5.1 Grundsätze und Kontroversen
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Schmuckblatt zur Erinnerung an den Verfassungskonvent, das jeder Delegierte am Ende geschenkt bekam.
Bevor sich der Konvent in drei Unterausschüsse teilte, mußten einige grundsätzliche Fragen im Rahmen des Plenums diskutiert werden.

Die bayerische Delegation legte einen Grundgesetzentwurf sowie einige „Leitgedanken" vor, konnte diese jedoch nicht als offizielle Grundlage für die Debatten durchsetzen. Allerdings diente er in allen Sitzungen als hilfreiche Materialgrundlage.Vor allem die Frage, ob man einen Staat oder ein Staatsfragment zu schaffen habe, beschäftigte den Konvent. Bayern, das einen echten Staat neu konstituieren wollte, fand mit dieser Zielsetzung keine Mehrheit.

Nach diesen Grundüberlegungen wurde die Diskussion der Einzelfragen drei Unterausschüssen übertragen, die die Hauptarbeit leisteten.

Eine Reihe von Punkten blieben auch am Ende des Konvents strittig: so die Frage der Finanzverfassung und -verwaltung, die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern und die Form der „Zweiten Kammer" als Bundesrat oder Senat. Immerhin einigte man sich auf zehn „unumstrittene Hauptgedanken": Anerkannt war das Zweikammersystem. Die vom Parlament abhängige Regierung sollte durch ein konstruktives Mißtrauensvotum geschützt sein. Das Staatsoberhaupt, d.h. ein Bundespräsident oder ein Bundespräsidium, sollte politisch neutral sein. Plebiszitäre Elemente wurden fast vollständig beseitigt und die Unantastbarkeit der „freiheitlichen und demokratischen Grundordnung" wurde festgeschrieben.

Der stark föderale Charakter des Verfassungsentwurfs drückt sich vor allem in dem Grundsatz aus, daß „die Vermutung für Gesetzgebung, Verwaltung, Finanzhoheit und Finanzierungspflicht der Länder spricht". Mit der Vorlage des Herrenchiemseer Konvents wurde eine Reihe von Problempunkten vorgeklärt und damit eine qualifizierte Grundlage für die Beratungen im Parlamentarischen Rat geschaffen.

Ohne Frage hat damit der Herrenchiemseer Verfassungskonvent einen wesentlichen Beitrag zum Grundgesetz und zur Entstehung der Bundesrepublik Deutschland geleistet.

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Gespräch der prominenten Staatsrechtler Carlo Schmid (links) und Hans Nawiasky.

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