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Bayern nach dem II. Weltkrieg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfassung von 1946
Am 8.2.1946 erteilte General Clay den Ministerpräsidenten der drei Länder in der US-Zone den Auftrag, Vorbereitungen für die Ausarbeitung von demokratisch legitimierten Länderverfassungen zu treffen, wobei sich die Besatzungsmacht das letzte Wort über den Inhalt der Verfassungen vorbehielt. In Bayern wurde am 30.6.1946 die Verfassunggebende Landesversammlung gewählt. Die CSU errang die absolute Mehrheit mit 58% der Stimmen; die SPD erhielt 29%. Die Landesversammlung diskutierte auf der Grundlage eines Verfassungsentwurfes von Wilhelm Hoegner. Obwohl die SPD auf der Ebene der drei Westzonen für einen "dezentralisierten Einheitsstaat" eintrat, war Hoegner ein überzeugter Föderalist; darin traf er sich mit der CSU. So konnte auf dem Weg des Kompromisses verhältnismäßig leicht ein gemeinsamer Verfassungsentwurf entstehen. Strittig war aber z.B. die Frage, ob es neben dem Landtag eine Zweite Kammer als Vertretung der berufsständischen und gesellschaftlichen Organisationen geben solle. Der Kompromiß bestand darin, daß zwar der Bayerische Senat ins Leben gerufen wurde, dieser aber nur eine beratende Funktion erhielt. In der Frage der Konfessionsschule gab die SPD nach, weil sie sich an das Konkordat zwischen Bayern und dem Vatikan von 1924 gebunden fühlte. Erst 1968 wurde durch die Verfassungsinstrumente des Volksbegehrens und des anschließenden Volksentscheides die christliche Gemeinschaftsschule eingeführt. In der Frage, ob das Amt eines Staatspräsidenten als Instanz über den Parteien und als Symbol bayerischer Eigenstaatlichkeit geschaffen werden solle, ging der Meinungsstreit quer durch die Parteien. Der Plan wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Die Militärregierung genehmigte den Verfassungsentwurf, setzte aber den Artikel 178 außer Kraft, in dem Bedingungen für einen Beitritt Bayerns zu einem künftigen deutschen Bundesstaat genannt waren. Sie erklärte, daß Bayern nicht das Recht haben werde, "die Teilnahme an irgendeiner Form der deutschen Regierung zu verweigern", und daß sie keine spezielle bayerische Staatsangehörigkeit im Unterschied zur deutschen anerkenne. Das bayerische Volk nahm am 1.12.1946 in einem Volksentscheid die Verfassung mit 71% der Stimmen an.

Erster Nachkriegslandtag
Gleichzeitig wurde der erste Nachkriegslandtag gewählt, wobei die CSU wiederum die absolute Mehrheit der Stimmen gewann. Es ist bezeichnend für die Flügelkämpfe in der frühen CSU, daß der katholisch-konservativ-altbayerische Flügel, dessen Sprecher Fritz Schäffer und Alois Hundhammer waren, sich lieber mit der SPD über einen gemeinsamen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten einigte, als den Vorsitzenden der eigenen Partei, den Würzburger Josef Müller (genannt "Ochsensepp"), zu wählen. Müller vertrat eine Richtung, die auf die Gewinnung unterschiedlicher Wählergruppen abzielte: Es sollte eine Brücke zwischen den Konfessionen, zwischen Stadt und Land und zwischen Alt- und Neubayern geschlagen werden. Statt Müller wurde mit Hilfe der SPD Hans Ehard zum Ministerpräsidenten gewählt. Dieser bildete eine Koalitionsregierung mit der SPD und schließlich eine reine CSU-Regierung, als die SPD im September 1947 ihre Minister zurückzog.

Münchener Ministerpräsidentenkon-ferenz
Aus gesamtdeutschem Verantwortungsgefühl heraus lud Ehard im Juni 1947 alle Ministerpräsidenten der deutschen Länder nach München ein, um Wege aus der gemeinsamen Notlage zu besprechen. Die Ministerpräsidenten aus der Ostzone wollten jedoch politische Punkte auf die Tagesordnung setzen, die die Ministerpräsidenten aus den drei Westzonen nicht annehmen konnten und durften. So scheiterte dieses letzte gesamtdeutsche Treffen.

Bayern und das Grundgesetz
Als die Westmächte den Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vorzeichneten, versuchte Bayern - und vor allem Ministerpräsident Ehard -, eine möglichst föderalistische Verfassung durchzusetzen. Besonders sollten die Vertretung der Länderregierungen (also der heutige Bundesrat) und die Volksvertretung gleichberechtigte Gesetzgebungsinstanzen sein. Die Länder sollten finanziell nicht vom Bund abhängen. Er berief für August 1948 eine Expertenkommission der Länder zur Vorbereitung eines Verfassungsentwurfs nach Herrenchiemsee. Die dort ausgearbeiteten Vorschläge dienten dem Parlamentarischen Rat in Bonn als wesentliche Anregung für die Ausgestaltung des Grundgesetzes. Bayern erreichte im Parlamentarischen Rat seine Ziele weitgehend, aber nicht vollständig. Daher entschied der Landtag auf Antrag der Staatsregierung, das Grundgesetz abzulehnen, es aber dann als verbindlich anzuerkennen, wenn zwei Drittel der Bundesländer es annehmen würden. Außer Bayern verwarf kein Bundesland das Grundgesetz.

Bayern beteiligte sich von Anfang an im Bundesrat aktiv an der Gestaltung der Bundespolitik. Im Bundestag ging die CSU stets eine Fraktionsgemeinschaft mit der Schwesterpartei CDU ein, ohne ihre organisatorische Selbständigkeit aufzugeben. In jedem Bundeskabinett wirkten Minister aus Bayern mit.