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Bayern im Zeitalter des Fürstlichen Absolutismus
(17./18. Jahrhundert)


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Die Behebung der Schäden des 30jährigen Krieges erforderte in besonderem Maße das ordnende Eingreifen des Landesherrn. Ohne daß sich dagegen nennenswerter Widerstand von seiten des Adels regte, führte dies zur Ausbildung des "höfischen" oder "fürstlichen" Absolutismus. Für Kurbayern stellt der 1669 letztmals einberufene Landtag den Höhepunkt und Abschluß dieser Entwicklung dar. Künftig sollte nicht mehr der gesamte Landtag, sondern lediglich ein Ausschuß, die Landschaftsverordnung, die vom Fürsten geforderten Steuern bewilligen. Damit hatte sich auch in Bayern das Gleichgewicht zwischen Fürst und Landständen endgültig zugunsten des Fürsten verschoben. Der Anspruch der Teilgewalten, der Stände als organisierter Körperschaft, auf politische Mitbestimmung war weitgehend beseitigt. Dies entsprach der Theorie des Absolutismus. Sie forderte die Zusammenfassung aller Staatsgewalt in der Hand des souveränen Fürsten. Einen wichtigen Schritt dazu bedeutete der Westfälische Friede, der den Reichsfürsten die volle Landeshoheit und ein Bündnisrecht einräumte. In der Folgezeit bestimmte das Streben nach einer Rangerhöhung des Kurfürsten maßgeblich die bayerische Politik.

Fürstlicher Absolutismus
Die Grundlegung des "fürstlichen" Absolutismus in Bayern vollzog sich bereits seit dem 16. und frühen 17. Jahrhundert. Zunehmend fanden sich juristisch gebildete Bürger in der im Aufbau befindlichen, allein vom Willen des Fürsten abhängigen Zentralverwaltung. Der Anspruch der Stände auf Bestellung der fürstlichen Räte war längst zurückgewiesen. Mit dem stehenden Heer verfügte der Kurfürst mittlerweile über ein Instrument, das eine unabhängige und offensive Außenpolitik erlaubte. Diese orientierte sich ausschließlich an den Interessen des Fürsten und seines Staates.

Bereits Maximilian hatte mit der Einführung des Landrechts für Ober- und Niederbayern deutlich gemacht, daß allein dem Fürsten das Recht der Gesetzgebung zukam. Unverkennbar war das Bestreben, ein einheitliches und geschlossenes Rechtsgebiet zu schaffen. Die Wahrung der ausschließlichen Katholizität Bayerns und das rigoros gehandhabte Aufsichtsrecht über die Kirche entsprachen den Folgerungen, die sich aus dem Selbstverständnis des Herrschers "von Gottes Gnaden" ergaben. Höfisches Fest, höfisches Zeremoniell und repräsentative Schloßbauten verliehen dem fürstlichen Machtanspruch sichtbaren Ausdruck. Zeitweilig galt der Münchner Hof als der glanzvollste in ganz Deutschland.

Zur Finanzierung dieser Aufgaben reichten die Einnahmen des Kurfürsten und die Beiträge der Landstände nicht aus. Eine staatliche Wirtschaftspolitik, die auf die Erschließung neuer Finanzquellen abzielte (Kameralismus), sollte Abhilfe schaffen. Gemäß der zeitgenössischen Wirtschaftslehre sollte ein Überschuß in der Handelsbilanz mit dem Ausland zu einem Zufluß an Edelmetall führen (Merkantilismus). Zu diesem Zweck förderte der Landesherr die Gründung arbeitsteilig arbeitender Großbetriebe (Manufakturen), die er durch Monopole und Schutzzölle gegenüber der ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig machen wollte. Mit wenigen Ausnahmen scheiterten diese staatswirtschaftlichen Ansätze in Bayern. Dennoch war es in Friedenszeiten möglich, den bayerischen Staatshaushalt ausgeglichen zu gestalten. Erst die ehrgeizige Außenpolitik Max Emanuels (1679- 1726) und Karl Albrechts (1726-1745) ließ die Verschuldung ungeheuer anwachsen.