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Bayern im Frankenreich
(5. - 10. Jahrhundert)
 

Königsherrschaft und Stammesherzogtum
Während das heutige Nordbayern seit dem 6. Jahrhundert unter direkte fränkische Herrschaft gelangte, so daß sich im 7. Jahrhundert nur für relativ kurze Zeit ein Herzogtum ausbilden konnte, entwickelten sich südlich davon die durch den Lech getrennten Stammesherzogtümer der Alamannen und Bayern. Zwar entstanden die beiden Herzogtümer ebenfalls durch den machtpolitischen Eingriff der Franken, doch gelang es beiden Stämmen, eine gewisse Selbständigkeit gegenüber der fränkischen Oberhoheit zu gewinnen.

Die ersten Ansätze zur Herrschaftsbildung bei den sich zum Stamm entwickelnden Baiern dürften sich bereits unter dem Einfluß der Ostgoten Ende des 5./ Anfang des 6. Jahrhunderts herausgebildet haben. Auf sicherem Boden bewegen wir uns aber erst mit der frühesten Nennung eines bayerischen Herzogs namens Garibald I. (vor 555-ca. 591). Er stammte, wie alle bayerischen Herzöge bis zur Beseitigung des Stammesherzogtums 788, gemäß einer Bestimmung der ältesten bayerischen Rechtsaufzeichnung, der Lex Baiuvariorum, aus dem Geschlecht der Agilolfinger. Ihre Herrschaft übten die agilolfingischen Herzöge in einem mehr oder weniger engen Abhängigkeitsverhältnis zu den fränkischen Königen aus, die mehrfach durch Ab- oder Einsetzung eines Herzogs direkt in die politischen Geschicke des Herzogtums eingriffen. Durch Heiratsverbindungen mit den langobardischen, alamannischen und vielleicht auch thüringisch-fränkischen Königs- bzw. Herzogsgeschlechtern versuchten die bayerischen Agilolfinger, eine eigenständige Politik zu betreiben. Sie erlangten so zeitweise eine fast königsgleiche Stellung.

Herzog, Adel und Volk
Die "staatlichen" Leitungsfunktionen des Herzogs beschränkten sich weitgehend auf die Führung des bayerischen Heerbannes im Krieg und auf die oberste Rechtsprechung im Frieden. Nach der gestaffelten Höhe des "Wergeldes", des Sühnegeldes für Straftaten in der Lex Baiuvariorum, folgten dem Herzog in der sozialen Rangordnung fünf namentlich genannte Adelsgeschlechter, dann die Freien, die Freigelassenen und schließlich die praktisch rechtlosen Unfreien. Daneben bezeugen die Urkunden des 8. Jahrhunderts eine breitere Adelsschicht, oft im Amt eines Grafen und Richters, die sich im Rechtsstatus aber noch nicht von den Freien unterschied. Die Machtstellung von Herzog, Adel und der durch reiche Schenkungen mächtig gewordenen Kirche beruhte auf einem ausgedehnten Grundbesitz und auf der Verfügungsgewalt über die abhängigen Bauern, die diese Landgüter bewirtschafteten und ihren Grundherren Abgaben und Dienste leisten mußten. Dieses System der Grundherrschaft, ein wesentliches Element der mittelalterlichen Gesellschaftsstruktur, ermöglichte erst den Landesausbau und schuf auch die Voraussetzungen für die kulturellen Leistungen der Kirche.

Grenzen und Nachbarn
Während die Lechgrenze im Westen gegen die Alamannen stabil blieb, dehnte sich das bayerische Siedlungsgebiet nach Osten bis etwa zur oberösterreichischen Enns aus. Im Süden residierten im 7. Jahrhundert ein bayerischer Grenzgraf in Bozen, und in das Gebiet nördlich der Donau, den Nordgau, drangen die Bayern bis in die Gegend von Nürnberg und Fürth vor. Der Kernraum des Herzogtums lag an der Donau, mit dem herzoglichen Hauptsitz Regensburg, sowie an Isar, Inn und Salzach. Der Abzug der Langobarden aus Pannonien nach Oberitalien im Jahr 568 leitete grundlegende Veränderungen im östlichen und südöstlichen Grenzgebiet Bayerns ein. Die freigewordenen Räume besetzten das Reitervolk der Awaren und ihnen folgend die Slawen, was besonders in der Anfangsphase zu kriegerischen Auseinandersetzungen führte. Im 8. Jahrhundert gelang es den Bayern, die slawischen Karantanen im südöstlichen Alpenraum (Kärnten) zu missionieren und ihrer Herrschaft zu unterwerfen.