Start Bayern im 5. - 10. Jahrhundert Bayern im 10. - 12. Jahrhundert Bayern im 12. - 16. Jahrhundert Bayern im 16./17. Jahrhundert Bayern im 17./18. Jahrhundert Bayern von 1806 - 1918 Bayern von 1918 - 1945 Bayern von 1945 - 1988 Zeittafel Literatur Glossar Impressum

 

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Glossar
Absolutismus

Regierungsform mit vom Fürsten beanspruchter unbeschränkter Herrschaftsgewalt; Höhepunkt in Europa im 17. und 18. Jahrhundert; auch Epochenbezeichnung: Aufgeklärter Absolutismus: durch Aufklärung eingeschränkte Herrschaftsform, in der sich der Fürst auch als erster Diener seines Staates versteht.

Adel

erblich bevorrechtete Gesellschaftsschicht; nach der Lex Baiuvariorum nur fünf Adelsgeschlechter im bayerischen Stammesherzogtum; seit 8. Jahrhundert breitere Adelsschicht in Bayern

Besatzungszonen

1945-49 Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungsgebiete durch die vier Sieger- bzw. Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion

Bundesrat

Vertretung der Länderregierungen gemäß Grundgesetz als gleichberechtigte Gesetzgebungsinstanz neben dem Bundestag in bestimmten Gesetzesmaterien

Einheitsstaat

Unterordnung aller Verwaltungsaufgaben unter eine Zentralinstanz; denzentralisierter E.: Verwaltung durch Regionalbehörden gemäß Rahmenvorschriften seitens der Zentralinstanz

Einwohnerwehren

nach dem Ersten Weltkrieg in der Tradition der Freikorps entstandene Freiwilligenverbände; Grundlage für rechtsradikale Kampfverbände, z.B. Organisation Escherich, Kampfbund Oberland

Europäische Gemeinschaft

politischer Zusammenschluß von westeuropäischen Staaten seit 1972; Vorstufe: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft seit 1958

Föderalismus

von lat. foedus = Bündnis abgeleiteter Begriff; eine auf Bündnissen aufbauende innerstaatliche Organisationsform mit starkem Gewicht der einzelnen Staaten bzw. Teile

Fraktion

organisatorischer Zusammenschluß der Abgeordneten einer Partei in einem Parlament

Freie

Stand zwischen Adeligen und Unfreien bzw. Minderfreien; im Mittelalter Freiheit durch Geburt, Königsdienst, Rodung, Seßhaftwerdung in der Stadt

Freistaat

Übersetzung des Wortes Republik; als Begriff auch in der bayerischen Verfassung 1946; erstmals verwendet durch Kurt Eisner

Gegenreformation

Zurückführung protestantisch gewordener Gebiete zur katholischen Religion

Geistlicher Rat

1570 (Vorläufer 1556/57) als herzogliche Zentralbehörde mit weitgehender Kontroll- und Strafbefugnis über den Klerus gegründete, mit geistlichen und weltlichen Räten besetzte oberste Kirchen- und Schulbehörde

Gemeinschaftsschule

Grund- und Hauptschule mit gemischtem Bekenntnis der Kinder auf christlicher Grundlage und getrenntem Religionsunterricht

Gesetzesinitiative

Recht des Landtags zur Einbringung von Gesetzesvorlagen; Einführung in Bayern durch Reform von 1848

Gestapo

Kürzel für Geheime Staatspolizei in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft; 1933 in Preußen von Göring geschaffen; unter Himmler und Heydrich entscheidendes innenpolitisches Machtwerkzeug des NS-Staates

Graf

Amt mit militärischen und richterlichen Befugnissen in einem bestimmten Bezirk (Gau, Grafschaft, Mark)

Grundherrschaft

Verfügung von Personen (Adel) oder Institutionen (Herzogtum); Ausübung von Herrschaftsrechten über ansässige Bauern und Verpflichtungen abhängiger Bauern zu Dienstleistungen und Abgaben für den Grundherrn

Hausmeier

als Vorsteher des königlichen Haushaltes wichtiges Hofamt im merowingischen Frankenreich; Aufstieg zum fränkischen Königtum der Karolinger durch alleinige und erbliche Inhaberschaft dieses Amtes

Heerbann

Recht des fränkischen Königs zur Aufbietung des Heeres sowie Bezeichnung für das Aufgebot selbst

Herzog

von den Franken zur Eingliederung eines germanischen Stammes eingesetzter Amtsinhaber; Erlangung einer eigenständigen Stellung im Frankenreich als Stammesherzogtum; nach Niedergang des karolingischen Reiches Aufleben als "Jüngeres Stammesherzogtum"

Hochstift

geistliches Fürstentum eines Bischofs; nicht immer identisch mit Diözese

Investitur

im mittelalterlichen Kirchenrecht Einsetzung der Geistlichen in weltliche und geistliche Befugnisse, besonders die Übertragung von Bistümern und Abteien durch den König

Kaiser

ursprünglich römischer Titel; im Mittelalter Titel für den vom Papst gekrönten König des Deutschen Reiches

Kloster

abgeschlossener Wohnkomplex einer religiösen Glaubensgemeinschaft; Zusammenleben nach vorgegebenen Regeln unter einem Leiter (Abt, Prior) bzw. einer Leiterin (Äbtissin)

Konfessionsschule

Aufteilung der Volks- bzw. Grund- und Hauptschule gemäß dem religiösen Bekenntnis der Kinder

Konradinisches Erbe

seit 1268 Bezeichnung für Territorialbesitz aus Gebieten des letzten Staufers Konradin; Besitzteile aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen an nieder- und oberbayerische Herzöge

Konstitution

geschriebene Verfassung mit Fixierung von Grund- und Menschenrechten und Einschränkung der monarchischen Gewalt durch eine Volksvertretung

Konstitutionelle Monarchie

Verfassungsform mit Teilung der Staatsgewalt zwischen König und Landtag auf der Grundlage einer geschriebenen Verfassung; in Bayern Regierungsform von 1808/1818 bis 1918

Konzentrationslager

KZ oder offiziell KL, Massenlager der Nationalsozialisten in Deutschland und in den eroberten Ländern Europas ab 1933, zunächst zur Ausschaltung politisch und religiös motivierter Gegner; Ermordung von ca. 6 Millionen Juden in sogenannten Vernichtungslagern

König

bei den Germanen durch besonderes Heil ausgezeichneter, durch Wahl oder durch Bewährung im Kampf erhobener Adeliger; Herrschaft des Königs im Mittelalter aufgrund von Wahl, Erb- bzw. Geblütsrecht, durch Grundherrschaften und königliches Gefolge

Kulturkampf

Kampf zwischen dem Staat und der katholischen Kirche vor allem in Preußen; auch in Bayern durch den liberalen Minister Lutz; Maßnahmen gegen katholische Bischöfe und Priester

Kurwürde

im Lauf des 13. Jahrhunderts ausgebildete Würde, mit Berechtigung der sieben Reichsfürsten zur Wahl des Königs; seit 1623 pfälzische Kur bei Bayern

Länderrat

Koordinationsinstanz der Länderregierung zuerst in der US-Zone, dann in den drei Westzonen (1946-49)

Landesfreiheit

1508 Festschreibung sämtlicher gewährter Rechte der Landstände (Steuerbewilligung, Steuererhebung und niedere Gerichtsbarkeit) für das gesamte Herzogtum

Landfrieden

seit dem hohen Mittelalter für alle Stände verbindliche Gesetze zur Eindämmung der Selbsthilfe und Erhaltung des Friedens

Landrecht

allgemeines Recht, im Mittelalter neben Sonderrechten immer in Kraft; Vereinheitlichung seit 1900 im Bürgerlichen Recht

Landschaft

Gesamtheit der Stände im Territorialstaat seit dem späten Mittelalter

Landtag

ursprünglich Versammlung am Hof (Hoftag); seit dem Spätmittelalter Regionalversammlung der Landstände, seit dem 19. Jahrhundert Volksvertretung meist in zwei Häusern; in Bayern von 1818-1918 Kammer der Reichsräte (1. Kammer) und Kammer der Abgeordneten (2. Kammer)

Lehen

aus Gefolgschaft entstandenes Leiheverhältnis mit Nutzungsrecht von Grundbesitz bzw. Übergabe eines Amtes auf Lebzeiten durch Lehensherren gegen persönliche Leistungen des Beliehenen

Lex Baiuvariorum

bairisches Stammesrecht; älteste Sammlung von Gesetzen des Bayernstammes; Entstehung wohl in der Zeit des 6.-8. Jahrhunderts

Machtergreifung

propagandistisch verwendeter Begriff der Nationalsozialisten zur Verdeckung der pseudolegalen Vorgangsweise Hitlers

Markgraf

von Karl dem Großen geschaffenes Amt; Vereinigung mehrerer Grafschaften an der Grenze oder Umfassung eines größeren außerhalb der eigentlichen Reichsgrenzen gelegenen Gebietes

Mediatisierung

Übernahme der reichsunmittelbaren Besitzungen und Herrschaften der Reichsstädte, Reichsritterschaften, reichsunmittelbaren Adelsherrschaften durch die jeweiligen Landesherren

Mehrheitssozialisten

Mitglieder der SPD nach der Abspaltung von Spartakusbund und Unabhängiger Sozialdemokratischer Partei Deutschland (USPD) im Jahr 1917

Ministeriale

Dienstmann; Unfreie, aber auch Freie; durch besonderen Dienst in Hofämtern oder im Krieg sozialer Aufstieg in adelsähnliche Stellung

Ministerverantwortlichkeit

Verantwortlichkeit des Ministers für Rechtsverordnungen gegenüber dem Landtag; in Bayern seit Reform von 1848

Nationale Revolution

Losung des Hitlerputsches von 1923 und Beispiel für die Orientierung der Nationalsozialisten in Propagandamethode, Organisation und Symbolik am Vorbild der politischen Linken

Ottonische Handfeste

Bewilligung einer einmaligen Steuer der niederbayerischen Stände und Bestätigung ihrer Freiheiten und Privilegien durch Herzog Otto III. (1311)

Parlamentarisierung

Bestellung der Regierung durch den Landtag statt durch den Monarchen; in Bayern allerdings erst verspätet kurz vor der Revolution von 1918

Partikularismus abwertende Bezeichnung von politischen Sonderbestrebungen der Glieder eines Reiches bzw. Bundes
Potsdamer Abkommen

Vereinbarung der drei Siegermächte USA, Großbritannien und Sowjetunion vom 2.8.1945 über die Behandlung des besiegten Deutschland; späterer Anschluß Frankreichs

Privilegium minus

von Friedrich I. 1156 ausgestellte Urkunde mit weitreichenden Sonderrechten für das neu errichtete Herzogtum Österreich

Provinzialorganisation

in zahlreichen Ländern umfassendste Art von Verwaltungsbezirken; im Deutschen Reich bis 1806 von den Reichskreisen wahrgenommen

Rätesystem

Sozialistische Vorstellung der Räte (= Sowjets) als direkt- demokratische Vertretungsorgane und maßgebende Entscheidungsträger; Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte

Rechtsstaat

Einschränkung staatlicher Macht durch Recht und Gesetz; stufenweise Entwicklung in Bayern im 19. und frühen 20. Jahrhundert

Reformation

unter Einfluß der kirchlichen Reformbestrebungen des 15. Jahrhunderts Versuch der Beseitigung von Mißständen in der katholischen Kirche; Trennung der entstandenen reformierten (protestantischen) von der römisch- katholischen Kirche

Reichskammergericht

nach Vorläufern 1527 in Speyer feste Einrichtung als kaiserlich-ständisches Reichsgericht; Bestimmung der Beisitzer durch die Reichskreise

Reichskreis

im Zuge der Reichsreform im 16. Jahrhundert Einteilung des Reiches in Kreise mit Übertragung verschiedener wichtiger Verwaltungs- und Ordnungsfunktionen

Reichsregiment

Versuch der Stände ab 1500 zur Schaffung einer ständischen Reichsgewalt über Kaiser und Territorien

Reichsritter

Genossenschaft der reichsunmittelbaren Ritter; seit 1577 Zusammenschluß in einem Gesamtbund der drei Ritterkreise Schwaben, Franken und Rhein

Reichsstadt

Stadt auf Reichsgut; seit dem 13. Jahrhundert als dritte Kraft bei Reichstagen, Reichsstädte mit Vogteirechten und Territoriumsbildung hauptsächlich in Schwaben und Franken

Reichswehr

Wehrmacht des Deutschen Reiches 1919-1935; Formierung aufgrund des Militarisierungsverbots von Versailles seit 1920 als 100 000-Mann-Berufsheer zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung

Reservatrechte

Sonderrechte Bayerns von 1871 im Deutschen Reich

Romanen

provinzialrömische Vorbevölkerung; Überleben der Römerherrschaft durch Romanen vorwiegend im Alpenraum und an der Donau

Säkularisation

Enteignung kirchlichen Eigentums (Hochstifte; Reichsabteien) durch den Staat im Gefolge des Friedens von Lunéville (1801) und des Reichsdeputationshauptschlusses (1803)

Schnaitbacher Urkunde

Genehmigung einer einmaligen Steuer durch die oberbayerischen Stände nach Anerkennung des Steuerbewilligungsrechts durch die Herzöge Rudolf I. und Ludwig IV. (1302)

Schwäbischer Bund

Zusammenschluß von Fürsten, Rittern und Städten zur Sicherung des Landfriedens in Südwestdeutschland 1488-1534

Senat

neben Landtag zweite Kammer in der Bayerischen Verfassung von 1946; Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften des Landes als beratende Instanz im Gesetzgebungsverfahren

Staatsbayern

Bezeichnung für den im frühen 19. Jahrhundert aus Altbayern, Franken und Schwaben entstandenen modernen bayerischen Staat

Stamm

frühe ethnische Organisationsform; bei den Germanen ursprünglich Kultverbände; Auflösung in der Völkerwanderungszeit und Herausbildung neuer Stammesverbände unter Führung von Königen und Herzögen

Stände

seit Mittelalter Unterscheidung in privilegierte Stände von Adel, Geistlichkeit, Bürgertum und nichtprivilegierte Bauern; seit dem 19. Jahrhundert Arbeiterschaft als vierter Stand

Teilherzogtum

Aufteilung des Herzogtums unter die erbberechtigten Söhne unter Wahrung des Stammesverbandes

Triaspolitik

von Max II. betriebene Politik eines "Dritten Deutschland" mit dem Versuch des Aufbaus der süddeutschen Staaten unter bayerischer Führung zu einer dritten Kraft neben Österreich und Preußen

Verfassungsstaat

Staat mit Verfassung als bindender Grundlage staatlichen Handelns; in Bayern zunächst auf der Basis einer vom König oktroyierten Verfassung (1818) als konstitutionelle Monarchie, nach 1918 als parlamentarischer Staat

Vogt

Vertretung der weltlichen Angelegenheiten, vor allem auch der Gerichtsbarkeit auf kirchlichem Gut durch einen weltlichen Herrschaftsträger; Vogtei als Amt des Vogtes

Volksbegehren

gemäß Bayerischer Verfassung Recht bei Antrag eines Zehntels der wahlberechtigten Bürger auf Schaffung eines Gesetzes

Volksentscheid

Vorschrift der Bayerischen Verfassung für eine mehrheitliche Entscheidung des Volkes

Zivilrecht

Ausrichtung auf Schutz privater Rechte im Gegensatz zum staatlichen Strafrecht; seit dem 18. Jahrhundert Zusammenfassung des Straf- und Zivilrechts