Schon im Mittelalter hatte sich das Haus Wittelsbach in mehrere Linien geteilt (Bayern-Landshut, Bayern-Ingolstadt, Bayern-Straubing-Holland, Bayern-München), die durch Erbverträge eng aneinander gebunden waren.
Entgegen dem Reichsrecht und den Wittelsbacher Verträgen von
1392 und 1450, nach denen Albrecht IV. von Bayern-München das
Herzogtum hätte erben müssen, setzte Georg, der letzte
der reichen Herzöge von Bayern-Landshut, in seinem Testament
seine Tochter Elisabeth und deren Gemahl Rupprecht, den Sohn des
Pfälzer Kurfürsten Philipp, zu Erben ein. Da langwierige
Verhandlungen und zahlreiche Kompromissvorschläge keine Lösung
des Konflikts zwischen den testamentarischen Erben und dem nach
Reichsrecht und den Wittelsbacher Verträgen erbberechtigten
Herzog Albrecht IV. von Bayern-München brachten, kam es zum
"Landshuter Erbfolgekrieg" zwischen den altbayerischen
und den pfälzischen Prätendenten.
Zwar war Rupprecht 1503 kurz vor Georgs Tod noch zu dessen Statthalter ernannt worden und verfügte so über den Schatz der reichen Herzöge, doch fand Albrecht IV. insbesondere in König Maximilian I. einen mächtigen Verbündeten. Mit dieser Unterstützung entwickelte sich der Krieg, der schwere Verwüstungen über das Land brachte, schließlich zu seinen Gunsten.
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