Zwei Zöpfe des Anton Frhr. von Cetto

 



(© Oberlauterbach, Anton Frhr. von Cetto
)

Die Vielzahl der nebeneinander bestehenden und teils miteinander konkurrierenden Ausbildungs- und Laufbahnsysteme in allen Landesteilen Bayerns zu vereinheitlichen und zu straffen, war für Montgelas und die Reformer seines Kreises wichtige Voraussetzung und Bestandteil einer generellen Staatsreform. Hierzu waren weitreichende Eingriffe in die bisherigen Gepflogenheiten nötig - eine Vorgehensweise, die man bereits damals - in Anlehnung an eine modische Entwicklung der Zeit - als "alte Zöpfe abschneiden" bezeichnete.

Der Männerzopf, auch "preußischer Zopf" genannt, war vom preußischen König Friedrich Wilhelm I. 1713 anstelle der Staatsperücke eingeführt worden. Er wurde im 18. Jahrhundert derart allgemein als Männertracht üblich, dass er für die spätere Zeit Kennzeichen und Symbol des 18. Jahrhunderts blieb - altmodisch und Sinnbild eines unzeitgemäßen Zwangs. Das Ablegen der Zopftracht wurde daher nicht mehr als ein Wechsel der Mode, sondern als Übergang in ein neues Zeitalter betrachtet. Deutlicher Beleg hierfür ist beispielsweise das Verbrennen des Zopfes auf dem Wartburgfest 1817.
Anton von Cetto (1756-1847) war ein enger Vertrauter des Ministers Montgelasnoch aus der Zeit in Zweibrücken. Von 1796 bis 1813 war er bayerischer Gesandter in Paris und unterzeichnete als solcher 1806 die Rheinbundakte. Nach dem Sturz Montgelas' im Februar 1817 ging auch Cettos Karriere zu Ende. Er beantragte im Mai 1817 die Entlassung ein und zog sich ins Privatleben zurück.
Von Cetto wurde schon zu Lebzeiten berichtet, dass er sich - ganz nach der alten Mode - einen Zopf ins Haar steckte, wenn er außer Haus ging. Um diese Zöpfe handelt es sich wohl bei den ausgestellten Stücken.

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