Gemeinden in Bayern 1818 - 1994


(© Haus der Bayerischen Geschichte)

Das heutige Staatsgebiet Bayerns war zu Beginn des 19. Jahrhunderts besonders in den fränkischen und schwäbischen Regionen durch ein Nebeneinander vieler Herrschaften geprägt. Es war eine Anhäufung von Besitzungen verschiedener geistlicher und weltlicher Fürsten sowie Grafen, Herren und Ritter, die - mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet - ein bestimmtes Gebiet beherrschten.
Der Wunsch nach Vereinheitlichung der unterschiedlichen Gewalten betraf neben den Ständen sowie dem reichsunmittelbaren Adel auch die unterste Verwaltungsebene, die Kommunen. Der seit 1806 souveräne Staat forderte den Übergang aller Individualrechte auf die als souverän gedachte Gesamtheit. Für die Gemeinden bedeutete dies, daß sie sich von selbsverwalteten Zusammenschlüssen zu staatlichen Verwaltungsorganen wandelten. Die Gemeindemitglieder, bisher eigenverantwortlich auf der lokalen Ebene, wurden zu unmündigen Objekten staatlicher Fürsorge. Ein Zeichen dafür ist etwa die Übernahme der Armenfürsorge durch den Staat.

Die Eingliederung der Städte, Märkte und Gemeinden erfolgte schrittweise unter der maßgebenden Mitarbeit der Referendare im Ministerium des Inneren, Karl Sebastian von Hellersberg und Franz Joseph von Stichaner. Ganz im Sinne Montgelas' betrieb Stichaner einerseits die Beseitigung der kommunalen Selbstverwaltung, erkannte aber andererseits in der praktischen Arbeit, daß hier eine Zentralisierung völlig realitätsfremd wäre. Gerade die Gemeinden mußten schnell und flexibel reagieren können. Vor allem wurde der Widerspruch deutlich, der eigentlich die gesamte Reform Montgelas' begleitete: Der "aufgeklärte Bürger" sollte sich mit dem neuen Staat identifizieren, aber zunächst keine politische Teilhabe besitzen.

In einem "Organischen Edikt" zur Verfassung von 1808 wurden genaue Richtlinien zur Bildung und Einteilung der Gemeinden geschaffen. Danach entstanden aus den ca. 40 000 selbstverwalteten Einheiten des Königreichs etwas über 8000 Gemeinden als unterste staatliche Behörden. Während sich die rechtliche Situation dieser Gemeinden bereits zehn Jahre später, im Edikt von 1818, grundlegend veränderte, blieb ihre Zahl bis zum Ende des 2. Weltkriegs relativ stabil. Nach einem Einschnitt durch den Verlust der Rheinpfalz 1946 änderte sich die Zahl der Gemeinden erst wieder durch die Gebietsreform von 1978, die die heute bestehenden etwa 2000 Gemeinden schuf.

Eine Datensammlung zu den Gemeinden wurde in der im Jahr 1996 in Ansbach und München gezeigten Ausstellung "Bayern entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796" als Multimedia-Anwendung zur Verfügung gestellt. Für das Internet wurden die Angaben aufbereitet. Sie sind mit dem Gemeindenamen abrufbar. Zur Auswahl stehen, jeweils alphabetisch geordnet, Listen der Gemeinden je Regierungsbezirk sowie aller Gemeinden in Bayern.

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