Nur wenige der zwölf Reichsstädte in Oberschwaben waren seit
der Reformation rein evangelisch. In den meisten gab es eine katholische
Minderheit von jeweils unterschiedlicher Stärke.
Gleiche konfessionelle Rechte für die Katholiken galten in vier
Reichsstädten, nämlich in Augsburg, Biberach, Ravensburg und
Kaufbeuren. Außer in Kaufbeuren waren die Katholiken dort auch
politisch gleichberechtigt.
Sonst besaßen die wenigen katholischen Bewohner in den evangelischen
Reichsstädten grundsätzlich kein Bürgerrecht. Es
handelte sich bei ihnen meist um Angehörige und Bedienstete von Klöstern
oder von Stadthäusern auswärtiger Klöster.
Die Beziehungen zwischen der Stadt und der katholischen Minderheit waren
nicht spannungsfrei. Häufig entstand Streit um Steuer- und
Gerichtsangelegenheiten. Doch gab es vor allem im wirtschaftlichen Bereich
auch Fälle guter Zusammenarbeit.
Daß jemand zu einer anderen Konfession wechselte, war selten, kam
aber immer wieder vor. In Memmingen sind zwischen 1681 und 1748 mehr
als zweihundert Übertritte zum Luthertum verzeichnet. Unter den
Konvertiten waren neben Katholiken viele aus der Schweiz zugezogene
Reformierte. Ein Konfessionswechsel sollte also oft auch das Leben in
der neuen Umgebung erleichtern. |