An der Stadtregierung hatten die Bürger unterschiedlich großen
Anteil. Voraussetzung war der Besitz des Bürgerrechts. Die
Patrizier dominierten die wichtigsten Ämter: Bürgermeisteramt,
Rat und Geheimen Rat. Hier wurden die Richter und die Beamten ernannt.
Der Große Rat, die Vertretung aller Bürger, tagte nur in
besonderen Fällen. Am alljährlichen Schwörtag legten Bürgerschaft
und der Rat einen gegenseitigen Treueid ab.
Der Rat bestimmte auch über die Kirchenverwaltung und die
Ernennung und Bezahlung der Geistlichen. Deren Aufgaben waren die Reichung
des Abendmahls, die Katechismusunterweisung und die Predigt.
Weltliche und geistliche Obrigkeit versuchten gemeinsam, abweichendes
Verhalten einzudämmen. Verfehlungen wie Fluchen oder Ehebruch wurden
zuerst durch den Ausschluß vom Abendmahl, bei Renitenz mit leiblichen
Strafen geahndet.
Verschiedene Familien, wie die Schelhorns, bildeten regelrechte
Pfarrerdynastien. Nach einem Universitätsstudium übernahmen sie
nicht nur geistliche Aufgaben in ihren Pfarreien. Auch mit ihren
wissenschaftlichen Arbeiten waren sie bedeutende Vertreter der
protestantischen Geistlichkeit in den oberschwäbischen Reichsstädten. |