In den oberschwäbischen Reichsstädten existierten zwei
Schulformen: die Lateinschule und die sogenannte deutsche Schule. Die
Lateinschule sollte den Nachwuchs bei Pfarrern, Ärzten, Juristen usw.
sichern. Vor allem durch die Unterrichtung von Latein, Griechisch und
auch Hebräisch bereitete sie auf die Universität vor. Ihre
Lehrer waren fast immer angehende Pfarrer.
Die deutschen Schulen waren Elementarschulen. Es gab in den Städten
meist mehrere von ihnen. Sie vermittelten nicht nur den Jungen, sondern
schon früh auch den Mädchen Grundkenntnisse in Lesen, Religion,
(Schön-)Schreiben und Rechnen. Die religiöse Unterweisung nahm
hohen Rang ein. An diesen Schulen waren die meisten Lehrer weniger gut
qualifiziert.
Das gesamte Schulwesen unterstand dem Rat. Er stellte die Lehrer an und
überwachte sie. Außerdem zahlte er ihnen ein niedriges Gehalt,
das durch das Schulgeld der Schülereltern nur geringfügig
aufgebessert wurde. In Schulordnungen für Lehrer und Schüler
regelte der Rat Unterrichtsstoff und Tagesablauf und erließ
Vorschriften für das Verhalten. Der Einsatz der Rute war zur
Disziplinierung, aber auch bei schlechten Leistungen erlaubt. |
Martin
Crusius (1526-1697) (JPEG, 250x342, 21 KB)
Meistersinger
J. Suppius als Schulmeister (JPEG, 367x475, 62 KB) |