An den Knotenpunkten wichtiger Handelsstraßen entstanden im
11./12. Jahrhundert Marktsiedlungen von überörtlicher Bedeutung.
Allmählich entwickelten sie sich zu Städten:
Sie erlangten Gerichtsfunktionen, das Befestigungsrecht, persönliche
Freiheiten
für ihre Bürger und andere Rechte.
Sichtbar wurde ihre Sonderstellung
in Mauern, Türmen, Marktplatz und Rathaus.
Im Lauf der Zeit kamen weitere Rechte,
zum Beispiel die Blutgerichtsbarkeit,
und zusätzliche politische Befugnisse
für Rat, Bürgermeister und Zünfte hinzu.
Damit wurden die Städte weitgehend unabhängig
von ihrem königlichen Stadtherrn.
Seit dem 16. Jahrhundert nannten sie sich
deshalb Freie Reichsstädte".
In der Zeit der Reformation entschieden sich
die meisten von ihnen für die neue Lehre.
Die freien Reichsstädte konnten ihren Status bis 1802/03
erhalten.
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