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Jüdische Friedhöfe > Detailansicht > Fellheim
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Fellheim
(Lkr. Unterallgäu, Regierungsbezirk Schwaben)
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Lage: In der Gemeinde Fellheim hinter dem Gebäude Memminger Straße 17.
 
Größe: 963 qm; massive Steinmauer rund um den Friedhof.
 
Alter: 1786. Das kleine Grundstück wurde den Juden vom Freiherren von Reichlin zugewiesen.
 
Beerdigungen: Drei Gräberfelder mit insgesamt etwa 200 Grabsteinen. Im 19. Jahrhundert beklagten sich die Gemeindevorsteher Liebermann Heilbronner und Josef Bacharach u.a. darüber, dass weiterhin ein Begräbnisgeld eingefordert werde, „obwohl sich die Juden durch Kauf eine eigene Begräbnisstätte angeeignet“ hätten.
 

Literatur: Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens, S. 239; Träger, Michael: Jüdische Friedhöfe in Bayern (17) [Burghaslach, Euerbach, Fischach, Fellheim]. In: Der Landesverband der Israelit. Kultusgemeinden in Bayern 11, Nr. 74 (Oktober 1997), S. 22-24, hier S. 24; Werner, Constanze (Bearb.): KZ-Friedhöfe und Gedenkstätten in Bayern. „Wenn das neue Geschlecht erkennt, was das alte verschuldet …", Regensburg 2011 [allgemein zum Thema sowie Dokumentation der in der Zuständigkeit der Bayerischen Schlösserverwaltung stehenden KZ-Friedhöfe und Gedenkstätten]

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