Die Weiterleitungsstelle des Landesarbeitsamts Südbayern im Bunker unter Gleis 11
Ein Bericht von Kurt Spennesberger

Alle Bewerber in den Dienststellen der Anwerbeländer mussten sich einer amtsärztlichen Untersuchung (Amtsarzt war jeweils ein deutscher Mitarbeiter des Bundesamts für Arbeit) zur Feststellung der Tauglichkeit für die Arbeit in Deutschland unterziehen. Blut- und Urintests waren obligatorisch. Die Bewerberinnen und Bewerber mussten gesund sein, bei Frauen durfte keine Schwangerschaft bestehen. Mit der Aushändigung des für die Dauer eines Jahres gültigen Arbeitsvertrags und der Legitimationskarte, die eine erste Aufenthaltsbestätigung für Deutschland darstellte, wurde auch der Abreisetermin festgelegt.

Bis es aber so weit war, dass ein Arbeitnehmer mit seinen Unterlagen die Reise nach Deutschland antreten konnte, war oft die gesamte Familie in die Vorbereitungen involviert. So standen etwa vor dem Gebäude der deutschen Verbindungsstelle in Istanbul die Interessenten in einer Warteschlange, die mehrmals um das Gebäude reichte. Weil diese stunden- und tagelange Wartezeit eine Person allein nicht meistern konnte, wechselten sich die Familienmitglieder in der Warteschlange ab, damit letztlich der Ehemann, der Sohn, Neffe oder Onkel nach Deutschland ausreisen konnte. Mit dem in Deutschland verdienten Geld wurde wiederum die Familie im Heimatland unterstützt.

Die Reise nach Deutschland erfolgte mit Sonderzügen der Deutschen Bundesbahn.
Für Italiener, Griechen, Türken, Jugoslawen, Marokkaner und Tunesier ging die Fahrt bis München. Danach gelangten die Gastarbeiter mit planmäßigen Zügen zu ihren Bestimmungsorten im Bundesgebiet. Die Transportleitstelle im Kölner Hauptbahnhof, eine der Münchner vergleichbare, jedoch räumlich und personell wesentlich kleinere Dienststelle war mit dem gleichen Zweck für Arbeitnehmer aus Spanien (ab 1960) und Portugal (ab 1964) zuständig.