Die Weiterleitungsstelle des Landesarbeitsamts Südbayern im Bunker unter Gleis 11
Ein Bericht von Kurt Spennesberger

Für den Verwaltungsaufwand der Bundesanstalt für Arbeit wurde eine Vermittlungsgebühr vom Arbeitgeber erhoben: für Arbeitnehmer aus Italien 60,- DM, für die anderen Nationen ein Betrag von 165,- DM pro Person. Mit dieser Vermittlungsgebühr waren für den deutschen Arbeitgeber alle Kosten für einen angeforderten Gastarbeiter abgeleistet.
Der verringerte Betrag für italienische Gastarbeiter hatte seinen Grund darin, dass Italien Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war und aus Mitteln dieser Gemeinschaft ein Anteil der Vermittlungsgebühr übernommen wurde. Für die Gastarbeiter selbst war das Verfahren kostenfrei.

Die Arbeitsverträge wurden nach dem Eingang bei dem für den Arbeitsort in Deutschland zuständigen Arbeitsamt mit einer Auftragsnummer versehen (Dienststellennummer und fortlaufende Registriernummer), die manuell eingetragen wurde. Rechts oben wurde in Rot die Postleitzahl des Arbeitsortes aufgestempelt (z.B. 2 für Hamburg, 23 für Kiel, 48 für Bielefeld, 75 für Karlsruhe, 85 für Nürnberg, 891 für Landsberg/Lech oder 5868 für Letmathe). Das System der Postleitzahlen bestimmte den gesamten Ablauf des Verfahrens von der Anwerbung bis zum Eintreffen des Gastarbeiters an seinem Zielort in Deutschland mit eben dieser Postleitzahl. Damit bestand für alle Beteiligten ein einfaches, verständliches System, das selbst für Analphabeten nachvollziehbar war.

Ankunft türkischer Arbeiter 1964 (Bayerische Staatsbibliothek München, Foto: Felicitas Timpe). Für viele war die Zukunft ungewiss - sie kamen in ein Land, dessen Spracche sie nicht beherrschten und dessen Kultur ihnen fremd war. Dass sie in einem Bunker begrüßt wurden, sorgte für zusätzliche Irritationen (Bayerische Staatsbibliothek München, Foto: Felicitas Timpe, 1964).

Die bei den Arbeitsämtern im Bundesgebiet eingegangenen Arbeitsverträge (je nach Nation farblich unterschiedlich und ausschließlich für Helfer- und Anlerntätigkeiten) wurden mit täglicher Sammelpost den jeweiligen Kommissionen bzw. Verbindungsstellen in den Anwerbeländern zugeleitet. Die namentlich angeforderten Arbeitnehmer meldeten sich bei der Anwerbestelle und erhielten den Arbeitsvertrag ausgehändigt. Für die anonym ausgefertigten Arbeitsverträge wurde unter den wartenden Bewerbern jeweils eine Person ausgewählt, der Arbeitsvertrag mit deren Daten ergänzt und ausgehändigt.