Die Verfassung für das Königreich
Bayern vom 26. Mai 1818. Die Verfassungstradition Bayerns reicht bis
in das frühe 19. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1818 gab König Max I.
Joseph seinem Volk eine Verfassung, die bis zum Ende der Monarchie
1918 Gültigkeit besaß. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München)
Westfassade des Maximilianeums in
München, des Sitzes des Bayerischen Parlaments (Foto: Bayerischer
Landtag, München)
Das Kabinett Hoegner. In den Jahren
1945/46 stand der Sozialdemokrat Wilhelm Hoegner an der Spitze einer
von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Regierung.
Hoegner, der im Schweizer Exil gewesen war, prägte maßgeblich die
Beratungen zur Verfassung. (Foto: Bayerischer Landtag, München)
Eröffnungssitzung der
Verfassunggebenden Landesversammlung am 15. Juli 1946. Von Juli bis
Oktober 1946 berieten die Mitglieder der frei gewählten
Verfassunggebenden Landesversammlung über eine neue Verfassung für
Bayern. Als Tagungsort diente die Aula der Münchner Universität.
(Foto: HdBG, Augsburg).
Am 1. Dezember 1946 nahm das
bayerische Volk die Verfassung per Volksentscheid Mit fast 71 % der
Stimmen an. Gleichzeitig mit dieser Abstimmung fanden Wahlen zum
ersten Nachkriegslandtag in Bayern statt. Stärkste Partei wurde die
CSU. (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung,
München)
Ministerpräsident Alfons Goppel mit
den Verfassungsvätern Hans Ehard und Alois Hundhammer im
Cuvilliés-Theater in München während des Verfassungstages 1973.
(Foto: Bayerische Volksstiftung/Bayerische Einigung e.V., München)