Schützenscheibe auf die "Deutsche National-Versammlung in der Paulskirche zu Frankfurt am Main 1848"

Öl/Holz, Ø 80
Schützengesellschaft Emskirchen e.V.

In der Paulskirche in Frankfurt a.M. tagte 1848/49 das erste gesamtdeutsche Parlament und arbeitete eine Verfassung aus, die u.a. an der Ablehnung durch Preußen, Österreich und Bayern scheiterte, was in der Rheinpfalz und in den fränkischen Hochburgen der Demokratie Bestürzung auslöste.

 

 

  Nationalversammlung, Paulskirche

Alle revolutionären "Märzproklamationen" von 1848 forderten die Wahl eines deutschen Parlaments, das eine Verfassung ausarbeiten und einen deutschen Nationalstaat schaffen sollte. Das Parlament wurde in allen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes nach dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht der Männer gewählt. Es trat am 18. Mai 1848 in der Paulskirche in Frankfurt a.M. zusammen.

Die Schützenscheibe zeigt das Innere der ehemaligen Kirche mit Blick auf die Abgeordnetenbänke und das Rednerpult unter dem Bild der "Germania" und den Farben Schwarz-Rot-Gold, die seit den Befreiungskriegen die deutsche bürgerliche Nationalbewegung symbolisierten.

Die Nationalversammlung war weitgehend ein Honoratiorenparlament, in dem das akademische Bildungsbürgertum überwog. Fest gefügte Parteien gab es noch nicht; aber es entwickelte sich auf Grund der unterschiedlichen Einstellungen zu den Sachfragen rasch eine Reihe von Gruppierungen bzw. Fraktionen: die konservative, christlich und großdeutsch-föderalistisch eingestellte Rechte, bei der zwischen Katholiken und Protestanten gutes Einvernehmen herrschte; die liberale Mitte ("Zentrum"), die in ein rechtes und ein linkes Lager gespalten war. Das rechte wollte eine konstitutionelle Monarchie mit einer vom Monarchen eingesetzten Regierung, das linke eine parlamentarische Monarchie mit einer vom Parlament gewählten Regierung, wozu andere Streitpunkte kamen. Als dritte Kraft ist die demokratisch, unitarisch (einheitsstaatlich) und teilweise republikanisch gesinnte Linke mit einem gemäßigten und einem radikalen Flügel zu nennen, wobei extreme Anhänger dieser Richtung auch außerparlamentarische Bewegungen und gewaltsame Aufstände an verschiedenen Orten, darunter auch in Frankfurt selbst, in die Wege leiteten.

Die Hauptfrage, ob Deutschland "großdeutsch" (mit Einbeziehung Österreichs) oder "kleindeutsch" (ohne Österreich und mit Preußen als Vormacht) gestaltet werden solle, war in fast allen Fraktionen umstritten. Ferner gab es erhebliche Meinungsverschiedenheiten über das Wahlrecht, über die Befugnisse der Zentralgewalt (also über den Grad an Unitarismus bzw. Föderalismus), über die Art des Reichsoberhaupts (eine Erbmonarchie, ein jeweils auf Lebenszeit zu wählender Monarch – eventuell im Wechsel zwischen den Häusern Hohenzollern und Habsburg – oder ein republikanischer Präsident auf Zeit) und anderes mehr. Es wurde auch lange über die Ausgestaltung der bürgerlichen Grundrechte und ihre unitarischen und sozialrevolutionären Aspekte diskutiert.

Das Paulskirchenparlament schloss am 28. März 1849 die Verfassungsberatungen ab. Es entschied sich mehrheitlich für eine kleindeutsche Lösung und für eine Erbmonarchie und wählte mit 290 Stimmen bei 248 Enthaltungen den preußischen König zum Reichsoberhaupt. Dieser lehnte die angebotene Kaiserkrone und die dazugehörige Verfassung ab.