Schützenscheibe auf die Eröffnung der ersten Ständeversammlung des Königreichs Bayern am 4. Februar 1819

Anonym, nach einer Lithografie von Lorenzo und Domenico Quaglio
Fürth 1820
Öl/Holz, 104 x 129
Kgl. priv. Schützengesellschaft Fürth

Die in der Öffentlichkeit positiv aufgenommene bayerische Verfassung von 1818 sah eine Ständeversammlung als Mitwirkungsorgan der Bürger vor.
Bayerische Stände

Am 26. Mai 1818 wurde mit der Verfassung des Königreichs Bayern die nach Nassau (1814) und Sachsen-Weimar (1816) dritte Verfassung des frühkonstitutionellen Typs und die erste eines großen Staates innerhalb des Deutschen Bundes erlassen.

Sie sah bei Wahrung der monarchischen Souveränität bestimmte Mitwirkungsrechte der Bürger vor. Organ der Mitwirkung war die "Ständeversammlung", deren Zusammensetzung und Aufgaben in den Titeln VI "Von der Ständeversammlung" und VII "Von dem Wirkungskreis der Ständeversammlung" der Verfassung festgelegt wurden. Mit der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten wurden zwei gleichberechtigte Kammern gebildet. Vorbild war die französische "Charte constitutionelle" vom 4. Juni 1814.

In der Öffentlichkeit wurde die Verfassung sehr positiv aufgenommen; Österreich und Preußen, die Führungsmächte des Deutschen Bundes, sahen die Entwicklung in Bayern dagegen mit Sorge und Misstrauen.

Das erste von der Verfassung vorgesehene Zusammentreten der Ständeversammlung wurde am 4. Februar 1819 von König Max I. Joseph im Ständesaal eröffnet, den Leo v. Klenze im ehemaligen Redoutenhaus an der Prannerstraße in München eingebaut hatte.

Zum Andenken an dieses Ereignis stiftete der Schützenkönig I.C. Schwarz am 3. April 1820 der Schützengesellschaft Fürth eine großformatige Scheibe, die in vielteiliger, qualitätvoller Darstellung die Szene der Eidesleistung von Kronprinz Ludwig auf die Verfassung festhält. Die Darstellung folgt einer zeitgenössischen Lithografie von Lorenzo und Domenico Quaglio. Sie zeigt an den Längsseiten die einander gegenüberliegenden stufenartig ansteigenden Plätze der 115 Mitglieder der Kammer der Abgeordneten sowie in der Mitte diejenigen der 50 Reichsräte, denen auch die volljährigen Prinzen des königlichen Hauses angehörten.

Auf einem von einem Baldachin mit Krone und Königsmonogramm überwölbten großen Podest an der Stirnseite des Raums wird der Eid geleistet; die Verfassung liegt auf einem, Königskrone und Szepter auf einem zweiten Tischchen. Zahlreiches Publikum verfolgt die Zeremonie auf geräumigen Emporen entlang der Raumlängsseiten.