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Kaiser Ludwig der Bayer
und seine ältesten Söhne
Initiale zum Oberbayerischen Landrecht Kaiser Ludwigs des Bayern
München, Bayerische Staatsbibliothek
(cgm 1506 bzw. cgm 15)
a) cgm 1506, wohl 1346
Handschrift/Pergament, 56 Bl., zeitgenössischer Einband (Holzdeckel
mit rotem Leder bezogen, Messingbuckel und -schließen), 32,5 x 22,5
b) cgm 15, 2. Hälfte 14. Jh.
Handschrift/Pergament, I und 48 Bl., zeitgenössischer Einband (Holzdeckel
mit rotem Leder bezogen, gravierte Messingbeschläge und -schließen),
31,5 x 23,5
In den Handschriften des oberbayerischen
Landrechts Kaiser Ludwigs des Bayern ist das rote Adlerwappen der Mark
Brandenburg als Hinweis auf die Zugehörigkeit der Mark zum wittelsbachischen
Hausbesitz dargestellt.
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Am 7. Januar 1346 bestätigte
Kaiser Ludwig der Bayer eine Neufassung des Landrechts von Oberbayern.
Nach Angabe des Einführungspatents geschah dies auf Betreiben der
vier (ältesten) Söhne: Ludwig der Brandenburger und Stephan
aus der ersten, Ludwig der Römer und Wilhelm aus der zweiten Ehe,
die der Kaiser 1334 als Landesherren des Herzogtums eingesetzt hatte.
Für die Neuerungen des
Rechtsbuchs holten sie aber das Gebot ihres Vaters ein und verkündeten
es. Für amtliche Zwecke verbreitet wurde das Rechtsbuch offenbar
in einer Serie gleichartiger repräsentativer Handschriften, die auch
im Buchschmuck der ersten Textseite übereinstimmen.
Die Bildinitiale W(ir) zeigt den thronenden, durch Stola, Krone, Reichsapfel
und Szepter charakterisierten Kaiser zwischen Adlern, die Füße
auf Löwen gesetzt, analog zur Darstellung auf dem kaiserlichen Siegel.
Vor ihm knien die zu Textbeginn genannten vier Söhne. Dargestellt
ist offenbar der Akt der kaiserlichen Rechtsetzung. In den Blattschmuck
der Bildränder eingestreut sind die Wappen des Kaisers und der von
ihm ererbten bzw. erworbenen Territorien: oben Römisches Reich und
Pfalz, unten Bayern, links Brandenburg und Hennegau/Holland.
Das jüngere Exemplar cgm 15 kopiert die Bildinitiale, ordnet aber
die Wappen etwas anders an zu Gunsten der Darstellung eines Gewaffneten
mit Bracken am unteren Rand.
Die Dominanz des Kaisers über die Söhne als nominelle Landesherren
ist augenfällig und weist darauf hin, dass die Söhne zu Lebzeiten
Ludwigs des Bayern eher politische Instrumente des Kaisers waren denn
Politiker mit eigenen Zielen.
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