Kaiser Ludwig der Bayer und seine ältesten Söhne

Initiale zum Oberbayerischen Landrecht Kaiser Ludwigs des Bayern

München, Bayerische Staatsbibliothek

(cgm 1506 bzw. cgm 15)

a) cgm 1506, wohl 1346
Handschrift/Pergament, 56 Bl., zeitgenössischer Einband (Holzdeckel mit rotem Leder bezogen, Messingbuckel und -schließen), 32,5 x 22,5

b) cgm 15, 2. Hälfte 14. Jh.
Handschrift/Pergament, I und 48 Bl., zeitgenössischer Einband (Holzdeckel mit rotem Leder bezogen, gravierte Messingbeschläge und -schließen),
31,5 x 23,5

In den Handschriften des oberbayerischen Landrechts Kaiser Ludwigs des Bayern ist das rote Adlerwappen der Mark Brandenburg als Hinweis auf die Zugehörigkeit der Mark zum wittelsbachischen Hausbesitz dargestellt.

 

 

  Ludwig der Bayer  

Am 7. Januar 1346 bestätigte Kaiser Ludwig der Bayer eine Neufassung des Landrechts von Oberbayern. Nach Angabe des Einführungspatents geschah dies auf Betreiben der vier (ältesten) Söhne: Ludwig der Brandenburger und Stephan aus der ersten, Ludwig der Römer und Wilhelm aus der zweiten Ehe, die der Kaiser 1334 als Landesherren des Herzogtums eingesetzt hatte.

Für die Neuerungen des Rechtsbuchs holten sie aber das Gebot ihres Vaters ein und verkündeten es. Für amtliche Zwecke verbreitet wurde das Rechtsbuch offenbar in einer Serie gleichartiger repräsentativer Handschriften, die auch im Buchschmuck der ersten Textseite übereinstimmen.

Die Bildinitiale W(ir) zeigt den thronenden, durch Stola, Krone, Reichsapfel und Szepter charakterisierten Kaiser zwischen Adlern, die Füße auf Löwen gesetzt, analog zur Darstellung auf dem kaiserlichen Siegel. Vor ihm knien die zu Textbeginn genannten vier Söhne. Dargestellt ist offenbar der Akt der kaiserlichen Rechtsetzung. In den Blattschmuck der Bildränder eingestreut sind die Wappen des Kaisers und der von ihm ererbten bzw. erworbenen Territorien: oben Römisches Reich und Pfalz, unten Bayern, links Brandenburg und Hennegau/Holland.

Das jüngere Exemplar cgm 15 kopiert die Bildinitiale, ordnet aber die Wappen etwas anders an zu Gunsten der Darstellung eines Gewaffneten mit Bracken am unteren Rand.
Die Dominanz des Kaisers über die Söhne als nominelle Landesherren ist augenfällig und weist darauf hin, dass die Söhne zu Lebzeiten Ludwigs des Bayern eher politische Instrumente des Kaisers waren denn Politiker mit eigenen Zielen.