Bayern im Kaiserreich
Bayerns Reservatrechte
König Ludwig II. und Bismarck
Bayern und Bismarck
Unter dem Prinzregenten
Flottenpolitik
Wilhelm II. und Bayern
Ludwig III. und Wilhelm II.


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Titel


Bayerns Reservatrechte


Im Kaiserreich war Bayern Glied eines Bundesstaates mit 25 Mitgliedern. Präsident des Bundes mit dem Titel "Deutscher Kaiser" war der König von Preußen. Die Souveränität lag beim Bundesrat als Vertretung der Gliedstaaten, in dem Bayern über sechs von 58 Stimmen verfügte. Das Gesetzgebungsrecht übte der durch allgemeine und gleiche Wahl gebildete Reichstag zusammen mit dem Bundesrat aus.
Bayern blieben besondere Rechte vorbehalten, insbesondere:

die Militärhoheit in Friedenszeiten
ein eigenes Eisenbahn- und Postwesen
die Branntwein- und Biersteuer
- ein finanziell wie
psychologisch bedeutsames Recht

Darüber hinaus hielt Bayern an dem Recht auf eigene Gesandtschaften inner- und außerhalb des Reichs fest, obwohl die Außenpolitik in die Kompetenz des Reichs fiel. Über die "Reservatrechte", letzte Zeichen staatlicher Eigenständigkeit, wachte Bayern argwöhnisch.

Obwohl Bayern allmählich in das Reich hineinwuchs, blieb die Einstellung zu diesem weiterhin gespalten. Den Beitritt zum Kaiserreich wieder rückgängig machen wollte aber auch in Bayern niemand ernstlich. Auf der einen Seite hielten die katholisch-konservativen, ländlichen Kräfte vorwiegend in Altbayern an ihrer negativen Einstellung gegenüber dem preußisch dominierten Kleindeutschland fest. Bismarcks Kulturkampf bestärkte ihre Vorbehalte.

Auf der anderen Seite standen die zumeist protestantischen liberalen Kräfte, wohlhabendes städtisches Bürgertum und die Landbevölkerung der ehemals zollerschen Lande in Franken. Reichspatriotismus wurde vorzugsweise von diesen Gruppen getragen. Die Beamtenschaft Bayerns bekannte sich überwiegend zur liberalen Seite. Obwohl das Gewicht im Landtag sich immer stärker zur katholisch-konservativen Seite neigte, beriefen die Monarchen - auch aus Rücksicht auf Preußen - bis 1912 liberale Regierungen.


Karikatur
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