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Preußens Weg nach Franken
Kurfürst Friedrich III. krönte sich 1701 zum König in Preußen.
Im Zuge ihres Machtzuwachses versuchten die brandenburgischen Hohenzollern,
der geografischen Zerrissenheit des preußischen Staates durch den
Erwerb neuer Territorien abzuhelfen.
Schon 1703 richtete sich der Blick auf die fränkischen Markgraftümer,
welche die jüngeren Brüder des Kurfürsten Joachim Friedrich
1603 geerbt hatten. Ein erster Anlauf, mittels Erbverträgen in Bayreuth
Fuß zu fassen, scheiterte 1722 am Einspruch einer Bayreuther Nebenlinie
und an der Hinhaltetaktik der Familie Schönborn, die Preußen
aus dem Fränkischen Reichskreis heraushalten wollte. 1729 und 1731
verheiratete König Friedrich Wilhelm I. seine beiden Töchter
Friederike Louise und Wilhelmine mit den Erben der Fürstentümer
Ansbach und Bayreuth.
Der König suchte damit den preußischen Einfluss in der Mitte
des Reiches zu stärken.Doch fürchteten sowohl der Bayreuther
Schwiegervater Georg Friedrich Carl als auch der Ansbacher Gemahl Carl
Wilhelm Friedrich einen Zugriff des mächtigen preußischen Staates.
Bis zum Siebenjährigen Krieg ließen sich beide Markgraftümer
nicht für die preußische Politik einspannen.
Um Erbansprüche Berlins beim absehbaren Ende der Bayreuther Linie
zu verhindern, betrieb Ansbach den Abschluss eines Erbvertrages, der 1752
zu Stande kam. Dem "Pactum Fridericianum" zufolge sollten die
fränkischen Linien einander beerben. Bei ihrem Erlöschen jedoch
sollte die Berliner Linie nachfolgen. Demgemäß erbte Markgraf
Alexander von Ansbach 1768 das Fürstentum Bayreuth. Alexander bewunderte
seinen preußischen Onkel Friedrich und eiferte ihm als aufgeklärter
Diener seines Staates nach.
Ererbte Schuldenlast und ausbleibende Reformerfolge, Kinderlosigkeit,
der Einfluss einer englischen Mätresse und nicht zuletzt die Furcht
vor der Französischen Revolution bewegten den Markgrafen 1791 zu
Abdankungsverhandlungen. Da seine Lande ohnehin an Preußen fallen
würden, ließ er sich eine Rente zusichern und ging nach England.
Der ihm von Berlin empfohlene neue Minister Karl August Freiherr von Hardenberg
hatte alle Vollmachten, um den Übergang der fränkischen Markgraftümer
an Preußen reibungslos zu gestalten.
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