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Zwischen Glanz und Fluchtwelten: Fürstliche Repräsentation
Von einem glanzvollen Leben im Brennpunkt der Öffentlichkeit künden
die von den Markgrafen überkommenen Gegenstände.
Der schöne Schein repräsentativer Objekte und Bilder spiegelt
aber eher den sorgsam aufrechterhaltenen Anspruch als die alltägliche
Realität fürstlichen Lebens. Der Glanz der Majestät, den
der Fürst zur Schau stellen sollte, war häufig nur eine Fassade.
Fürstliches Leben war eine Darstellung auf der Bühne, dessen
Regeln bestimmt waren von Zeremoniell und Etikette. Das Rollenspiel reichte
von der Wiege bis zur Bahre. Der Fürst war nicht Privatperson, sondern
öffentlich, das personifizierte Symbol "seines" Staates.
Das Schicksal des Staates hing vom Bestand der Dynastie ab. Ehe und Fortpflanzung
waren daher Regentenpflicht. Bündnispolitische Zwänge bei der
Wahl des Ehepartners, Rangverschiedenheit und Fragen des Erbrechts belasteten
viele fürstliche Ehen bis zum Zerreißen.
Die Ehen der Töchter König Friedrich Wilhelms I. von Preußen
mit den Markgrafen von Ansbach und Bayreuth (1729/1731) bieten Musterbeispiele
für solche Schwierigkeiten. Als souveräne Reichsfürsten
wollten beide Markgrafen nicht zu Lakaien der preußischen Interessen
werden. Der zur Sicherung des Bayreuther Erbes für Ansbach geschlossene
Vertrag von 1752 wurde schließlich zur Rechtsgrundlage für
die preußische Herrschaft in Franken. Ob die durch Geburt zugewiesene
Rolle mit Bravour gespielt wurde, hing von der jeweiligen Persönlichkeit
ab. Nur ausnahmsweise waren die Fürsten eigensinnig genug, ihr Leben
durch private Interessen wie die Kunstpflege oder die Falkenjagd prägen
zu lassen.
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