Reichskriege und Reichskriegswesen


Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war auch ein Bündnis der Reichsstände zur gemeinsamen Verteidigung und Kriegsführung. Eine Reichskriegsverfassung kam 1681/82 zu Stande. Sie bestimmte: Reichskriege und -frieden brauchen die Zustimmung des Reichstags. Eine Reichsarmee existierte nur in Kriegszeiten. Sie bestand aus den Kontingenten der Kreise, insgesamt mindestens 40 000 Mann. Die Leistung der einzelnen Reichsstände bestimmte die Wormser Matrikel von 1521. Die Soldaten wurden über die Kreiskriegskasse besoldet und ausgerüstet. Die militärische Führung und z.B. die Artillerie wurde aus der Reichskriegskasse bezahlt, die der Reichspfennigmeister verwaltete. Eine Kriegssteuer entrichteten die Reichsstände in Form der so genannten Römermonate.
Reichskriege betrafen immer nur eine äußere Bedrohung des Reichs. Der Dreißigjährige Krieg war demnach ein Sonderfall: ein Krieg auf dem Boden des Reichs, den die Reichsstände sowohl untereinander führten als auch gegen Feinde von außen. Der längste Reichskrieg, mit Unterbrechungen über drei Jahrhunderte, wurde gegen das Osmanische Reich geführt. Der letzte Reichskrieg fand gegen das revolutionäre Frankreich und die napoleonischen Truppen statt. Der letzte Reichsfrieden war der 1801 geschlossene Friede von Lunéville.

Reichsfinanzwesen


Gemeiner Pfennig, Kammerzieler und Römermonat


Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation besaß eine zentrale und für damalige Verhältnisse geordnete Finanzverwaltung. Die Basis für das Steuersystem war die Wormser Reichsmatrikel von 1521. Nach ihr berechneten sich alle Beiträge der Reichsstände. Es gab nur eine permanente Reichssteuer, den Kammerzieler, der 1507 für den Unterhalt des Reichskammergerichts eingeführt wurde. Er löste den Gemeinen Pfennig ab, dessen Einziehung im Reich sich nicht durchsetzen ließ. Die übrigen Reichssteuern, Römermonate oder Türkensteuern, wurden lediglich für einen bestimmten Zweck eingefordert. Sie mussten vom Reichstag jedesmal eigens bewilligt werden.
Die Steuereinziehung erfolgte durch die Reichskreise, die Einzahlung wurde in den so genannten Legstädten vorgenommen. Der Reichspfennigmeister war zuständig für Einziehung, Anmahnung, Zwangseintreibung, Verwaltung, Transport und Ausgabe der Reichssteuern. Er unterstand direkt dem Kaiser bzw. der Hofkammer in Wien.
Die Reichsstände erhoben die Reichssteuern bei den Untertanen bzw. baten die Landtage um die Bereitstellung der Gelder. Reichssteuern konnten nach einer Bewilligung durch den Reichstag vom Kaiser beim Reichsgericht eingeklagt werden.